Wie wird der Niedersächsische Weg umgesetzt

Im Herbst 2020 haben sich die Niedersächsische Landesregierung, der Landvolkverband Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die Umweltverbände BUND und NABU auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Natur- und Artenschutz in Niedersachsen verständigt. Mit dem sog. „Niedersächsischen Weg“ wurde ein großer Teil der Ziele des im Mai 2020 offiziell gestarteten Volksbegehrens „Artenvielfalt. Jetzt!“ umgesetzt, das in der ersten Phase bereits 162.530 Unterschriften gesammelt hatte. Die Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ wurde am 29.10.2020 von den genannten Vertragspartnern offiziell vorgestellt, die vereinbarten Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz und des Niedersächsischen Wassergesetzes sind am 11.11. 2020 in Kraft getreten. Ein erheblicher Teil der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wie der getroffenen Vereinbarungen obliegt jedoch den Landkreisen und kreisfreien Städten

Die Fraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Kreistag fragt die Verwaltung

Das Land hat sich verpflichtet, jeder Unteren Naturschutzbehörde die finanziellen Mittel zur Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung zu stellen.
Wurde diese zusätzliche Stelle bereits geschaffen und besetzt bzw. bis wann ist mit ihrer Besetzung zu rechnen?

Mit der Einfügung des § 2a NAGBNatSchG wurde der Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten Standorten, auf Flächen in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten grundsätzlich untersagt.
a.) Sind der Verwaltung sämtliche aufgrund dieser Regelung dem Grünlandumbruchverbot unterliegenden Flächen bekannt?
b.) Wenn nein, bis wann ist eine vollständige (Nach)erfassung der genannten Flächenkulissen geplant?
c.) Wurden die Eigentümer/ Nutzer der betreffenden Flächen vom geltenden Grünlandumbruchverbot in Kenntnis gesetzt?
d.) Wenn ja, von welcher Stelle?
e.) Wenn nein, warum nicht?
f.) Nach §2a Abs. 4 NAGBNatSchG beträgt die Frist der Naturschutzbehörde zur Bearbeitung eines Antrages auf Grünlandumbruch 10 Tage. Verstreicht die Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Kann der Landkreis mit dem vorhandenen Personal in jedem Fall die Bearbeitungsfrist einhalten?

Mit der Änderung des § 5 NAGBNatSchG unterliegt die Beeinträchtigung von Hecken, Feldghölzen, Alleen und Baumreihen in aller Regel auch dann der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG, wenn sie keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige bedarf. Um dieser Regelung zur Durchsetzung zu verhelfen, müssen die genannten Landschaftselemente jedoch bekannt sein.
a.)Sind die genannten Landschaftselemente der Naturschutzbehörde in ihrer Lage und Angrenzung bekannt?
b.) Wenn nein, bis wann ist eine entsprechende Erfassung geplant?

Mit der Änderung des § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG wurden mit den Biotoptypen „sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland“, „mesophiles Grünland“ und Obstbaumwiesen aus hochstämmigen Obstbäumen, aber einer Flächengröße von 2.500 m2 zusätzliche gesetzlich geschützte Biotope definiert. Bis wann plant die Verwaltung diese Biotope vollständig erfasst und in das Kataster nach § 14 Abs. 9 NAGBNatSchG eingetragen zu haben?

Mit dem neu eingefügten § 25a NAGBNatSchG wurde der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten, soweit sie gleichzeitig Natura 2000-Gebiete sind, reglementiert.
a.) In Naturschutzgebieten bedarf der Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel der Anzeige an die Naturschutzbehörde. Diese kann innerhalb von 10 Arbeitstagen dem Einsatz widersprechen. Ist mit dem vorhandenen Personal gewährleistet, dass in jedem Fall eine sachangemessene Prüfung erfolgt?
b.) Plant die Verwaltung die Schutzgebietsverordnungen im Sinne der Schaffung von Rechtsklarheit für die Nutzer*innen dieser Gebiete entsprechend anzupassen?

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Ein Kommentar

  1. Ich muß ganz ehrlich schreiben, daß ich mich langsam veralbert fühle! Alleine am Beispiel Worpswede wurden EU-Agrarförderungen in 2020 Gesamtsumme für Basisprämie 985.461,13 €, für Greening-Prämie 472.274,89 €, für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 164.927,97 €, für Ökologischer Landbau 195.481,42 €, für Hochwasserschutz 180.933,69 €, für Motto “Bürger gestalten ihre Heimat” 70.110,00 €, für Dorferneuerung 129.370,07 € (Quelle: http://www.agrar-fischerei-zahlungen.de) ausgezahlt. In Worpswede sieht man weder einen blühenden Ackerstreifen, noch blühende Straßenstreifen. Alle Straßeninseln im Dorf Worpswede sind trostlos. Die Hecken zwischen den Feldern sind auch abgeholzt. Schaut man sich die langweiligen Graswiesen an, entdeckt man auch keine Blühpflanzen. Eine Wildbiene kann sich von Grasähren nicht ernähren. Was reden wir hier? EU-Gelder wurden ausgezahlt, jedoch fehlt jegliche Kontrolle, wofür diese Gelder ausgegeben wurden. Was wurde aus den 472.274,89 € Greening-Prämie in 2020? Die EU-Buntbrachemischung zur Anlage von Blühflächen und Blühstreifen kosten nur 99 €/ha. Ich sehe nichts!!! Vermaisung, Vergüllung und Vergiftung sind an der Tagesordnung!!! In meinen Nistkästen sind alle Jungvögel verstorben, weil die Elternvögel keine Insekten gefunden haben. (Alle Angaben ohne Gewähr!)