Kommentar zur Windkraftplanung

Am 18. Juni 2026 hat der Kreistag des Landkreises Osterholz die Satzung für die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen (WEA) beschlossen. Wir als GRÜNE Kreistagsfraktion haben dieser Vorlage zugestimmt – weil sie richtig und notwendig ist.

Wir verstehen die Sorgen der Menschen, die um den Erhalt unserer wunderschönen und ökologisch wertvollen Flächen wie Schmidts Kiefern in Schwanewede oder die Wallhecken in Löhnhorst kämpfen. Die Verwaltung hat alle Einwände, auch zu diesen streitigen Flächen, sorgfältig abgewogen. Sie hat die Flächenkulisse verkleinert, wo es möglich war – aber sie musste auch an anderen Stellen im Sinne des Klimaschutzes und der Energiewende Prioritäten setzen. Denn ohne ausreichend Flächen für Windenergie gibt es keine Zukunft für unseren Landkreis.

Wir verstehen auch die Bedenken, dass der gesetzliche Mindestabstand von 417,5 Metern zur Wohnbebauung zu gering sein könnte. Doch die Verwaltung hat uns überzeugend dargelegt: Mehr Abstand würde die Energiewende im Landkreis unmöglich machen. Dass wir hier keine größeren Puffer schaffen konnten, bedauern wir – aber wir akzeptieren die Realität.

Und ja, wir verstehen die Enttäuschung von Grundbesitzer*innen, deren Flächen nicht für Windenergie vorgesehen sind. Aber der Artenschutz im St. Jürgensland hat für uns höchste Priorität. Dass wir hier eine einzigartige Vogelwelt schützen können, ist ein Glücksfall – und keine Verhandlungsmasse.

Was wir nicht verstehen, sind die Vorwürfe einiger Kreistagsmitglieder, die Verwaltung habe die Flächenkulisse nicht hinreichend begründet oder die Planung enthalte grundlegende Mängel. Das ist nicht nur falsch, sondern auch verantwortungslos. Wer in den letzten Jahren die Planung mitverfolgt hat, weiß: Die Verwaltung hat ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren durchgeführt. Besonders befremdlich sind diese Vorwürfe, wenn sie von Kolleg*innen kommen, die aufgrund ihres beruflichen Hintergrunds genau wissen, wie schwerwiegend solche Unterstellungen sind.

Der Landkreis hat sich diese Ausweisung nicht ausgedacht – und sie ist alles andere als leichtgefallen. Aber indem wir die gesetzliche Pflicht vor dem Stichtag 31.12.2027 erfüllt haben, verhindern wir eine unkontrollierte „Verspargelung“ unseres Landkreises. Ab diesem Datum würde das Baugesetzbuch nämlich eine „Superprivilegierung“ für Windenergieanlagen vorsehen – und dann stünden Windräder plötzlich überall, auch auf Flächen, die wir heute noch schützen können.

Mit diesem Beschluss geben wir den Bürger*innen des Landkreises Osterholz Planungssicherheit* Sie wissen jetzt, wo Windräder stehen dürfen – und wo nicht. So schützen wir unsere Natur, wo es geht, und treiben gleichzeitig die Energiewende voran, wo es sein muss. Das ist kein Kompromiss, das ist verantwortungsvolle Politik für eine lebenswerte Zukunft.

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