Kommentar zum Internationalen Tag des Gendenkens an die Opfer des Holocaust am 27. Januar
Almut Helvogt
Der 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag, eingeführt von dem damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog. Er ist als Jahrestag bezogen auf den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee 1945. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt.
An diesem Tag gedenken wir aller Opfer des Nationalsozialismus:
• der europäischen Jüdinnen und Juden
• der sowjetischen Kriegsgefangenen
• der Sinti und Roma
• der Zeugen Jehovas
• der Opfer der Euthanasieprogramme
• der sogenannten „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“
• der wegen ihrer Homosexualität verfolgten Männer und anderer Verfolgter sexueller Minderheiten.
In ganz Deutschland finden an diesem Tag Gedenkveranstaltungen statt. Und es ist wichtig, dass wir immer wieder an die Verbrechen der Nazis erinnern, und daran, wie sie an die Macht kommen und die Unterstützung der Mehrheit der deutschen Bevölkerung gewinnen konnten.
Dieses Gedenken darf aber kein Selbstzweck sein. Es darf sich nicht in formelhaften Reden und ritualisierten Gesten erschöpfen. Wir müssen daraus Konsequenzen für unser Handeln in der Gegenwart und Zukunft ziehen. Wenn wir uns die aufgezählten Opfergruppen ansehen, müssen wir feststellen, dass viele von ihnen bis heute in unserer Gesellschaft Diskriminierung erfahren. Und die Situation verschlechtert sich teils sogar wieder.
Über das „Wehret den Anfängen“ sind wir leider längst hinaus. Nicht nur in Deutschland feiern rechtsextreme Parteien Wahlerfolge. Menschenfeindliches Gedankengut verbreitet sich in weite Teile der Gesellschaft. Die Zahl antisemitischer und rechtsextremer Gewalttaten steigt seit Jahren an. Die Angriffe auf die queere Community nehmen ebenfalls stark zu.
Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns in unserer politischen Arbeit auf allen Ebenen für Vielfalt und Demokratie und gegen Diskriminierung einsetzen. Symbole, wie das Hissen der Regenbogenflagge in Worpswede seit dem letzten Jahr, sind wichtig, ersetzen aber nicht den täglichen Einsatz.
Was können wir tun? Die Prüfung der Verfassungstreue der AfD durch das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren wird nicht alle Probleme lösen, ist aber ein wichtiger Beitrag, um die Finanzierung durch öffentliche Gelder zu beenden. Das Grundgesetz sieht diese Möglichkeit aus gutem Grund vor. Für die Einleitung des Verfahrens setzten wir uns als Grüne ein!
Im Wahlkampf zur Kommunalwahl müssen wir gemeinsam mit den anderen demokratischen Parteien alles geben, um die AfD aus den Räten möglichst fern- oder zumindest klein zu halten.
In Worpswede hat sich 2023 ein Bündnis gegen Rechts gegründet, auch in anderen Gemeinden des Landkreises haben sich ähnliche Initiativen gebildet. Dieser zivilgesellschaftliche Einsatz ist wichtig, um rechten Aktivitäten auf lokaler Ebene entgegenzustehen. Grüne im ganzen Landkreis beteiligen sich an diesen Initiativen!
Lasst uns weiter jeden Tag für die Würde eines jeden Menschen einstehen. Nie wieder ist jetzt! Erinnern heißt handeln!
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