Funktionierende Heimaufsicht im Landkreis
Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz am 3.4.2025 wurde ausführlich über die Tätigkeit der Heimaufsicht nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) berichtet, die nach Aussage der Verwaltung gut funktioniert. Die Heimaufsicht im Landkreis wird von zwei Verwaltungsangestellten und einer Pflegefachkraft durchgeführt. Zuständig ist die Heimaufsicht für 26 vollstationäre und neun teilstationäre Einrichtungen. Dort herrscht jeweils eine hohe Auslastung bei hoher Nachfrage. Plätze können zum Teil nicht wiederbesetzt werden, weil Personal fehlt (Stichwort: Fachkräftemangel).
Die Pflegefachkraft hat im vergangenen Jahr 34 Heimbegehungen durchgeführt. Davon waren 20 Regel- und 14 Anlassprüfungen. Zehn Prüfungen erfolgten gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst. Die Heimaufsicht meldet sich regelmäßig nicht an und führt Gespräche auch mit Bewohnern („Zufriedenheitsgespräche“) sowie dem Heimbeirat, um sich ein zutreffendes Bild von den Lebensumständen der Heimbewohner zu machen. Die Mängel, die im vergangenen Jahr in den Einrichtungen festgestellt wurden, beziehen sich in unterschiedlicher Zahl auf den medizinisch-pflegerischen Bereich, die Personalausstattung, fehlendes Leitungspersonal sowie die Pflegedokumentation oder sind konzeptionelle, bauliche und hygienische Mängel. Auf die Mängel hat die Heimaufsicht mit 60 Beratungen und zwei Anordnungen reagiert.
Hier geht es zur Sitzungsvorlage: https://landkreis-osterholz.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZW5MfAyo0TLNDculiRR1TM36ObWVtJYfeB9N8cGT_o9u/Beschlussvorlage_2025-22.pdf
Zum Tagesordnungspunkt „Sachstand Asyl“ wird regelmäßig im Ausschuss berichtet. In der Sitzung am 3.4.2025 wurde die Bezahlkarte für Geflüchtete thematisiert. Das Bezahlkartensystem wurde in Niedersachsen in den Kommunen zum 1.2.2025 gestartet. Im Moment sind aber nur Menschen, die aus der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen seit Mitte März in den Landkreis Osterholz kommen, mit einer Bezahlkarte ausgestattet. Geflüchtete, die bereits im Landkreis wohnen und hier Leistungen beziehen, werden erst im Lauf des Jahrs 2025 auf die Leistungsgewährung über die Bezahlkarte umgestellt. Es fehlen daher noch Erfahrungen des Landkreises in der Umsetzung. Betroffen von der Leistungsgewährung über die Bezahlkarte sind aktuell 15 Geflüchtete, die laut Aussage der Verwaltung die Karte akzeptieren.
Hier geht es zum aktuellen Sachstandsbericht: https://landkreis-osterholz.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTBminv8pHdwPk2lCV7jq0xJRvLxfMfWisEZJhFsywDT/Beschlussvorlage_2025-21.pdf
Ohne Aussprache nahmen die Ausschussmitglieder den Sachstandsbericht der Verwaltung zur internen Entwicklung im Zweiten Sozialgesetzbuch – SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende), der regelmäßig gegeben wird, zur Kenntnis. Hier geht es zum aktuellen Sachstandsbericht: https://landkreis-osterholz.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZTBminv8pHdwPk2lCV7jq0xJRvLxfMfWisEZJhFsywDT/Beschlussvorlage_2025-21.pdf
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