Schnelle Zulassung gefordert 1. September 202229. August 2022 Der Kreisverband von BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN fordert die schnelle Zulassung von Freiflächenanlagen. Dieser Sommer zeigt es wieder sehr deutlich, die Klimakatastrophe ist mit Macht in unser Leben eingetreten. Daher müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, möglichst schnell unser Leben und unsere Industrie zu dekarbonisieren. Seit der Veranstaltung der Grünen Kreistagsfraktion „Moor muss das nass?“ bei der viele beteiligte Akteure zusammenkamen und seitens des Landkreises über mehrjährige Abwägungs- und Planungsprozesse zu Freiflächen-Solaranlagen gesprochen wurde ist uns klar, dass sich hier ganz dringend etwas ändern muss. Der Landkreis Osterholz ist in der Pflicht Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, damit in einer Gegend, die mit trockengelegten Moorflächen einen hohen CO2 Ausstoß zu vertreten hat, ein Beitrag zur Klimaneutralität und damit zum Erhalt von Lebensräumen für nachfolgende Generationen geleistet wird. Da sind mehrjährige Planungs- und Abwägungsprozesse, nicht nur hinderlich, sondern stellen eine Gefährdung unseres Ziels dar, die Welt CO2-frei zu gestalten und lebenswert zu halten. Halten wir uns vor Augen, was eine Planungszeit von 3 Jahren, wie angekündigt, bedeutet. Drei Jahre Planung, um Gebiete auszuweisen, dann kann beantragt werden, was noch einmal ca. ein 1 Jahr dauert. Die Genehmigung durch den Landkreis wird ebenfalls ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen. Dann erst kann bestellt werden, Lieferung und Aufbau kostet uns noch einmal 1 Jahr. Insgesamt kommen wir auf 6 Jahre, ehe die ersten Fotovoltaik-Freiflächenanlagen aufgebaut sind und das ist konservativ geschätzt. Gleiches gilt für Floating-Fotovoltaik z.B. auf wiedervernässten Moorflächen oder Baggerseen. Diese Zeit haben wir nicht. Die Klimakrise nimmt keine Rücksicht auf teils organisatorisch vorhandene viel zu langsame Prozesse in der Verwaltung. Das CO2 Budget ist nach derzeitigem Stand in 7 Jahren aufgebraucht und wir wollen uns sechs Jahre Zeit lassen mit der Errichtung von Gegenmaßnahmen, wo doch bereits Angebote für Freiflächenanlagen im Raum stehen? Dies zeigt, dass die Dramatik der Klimakrise noch nicht bei allen angekommen ist. Solche langen Planungsprozesse können wir uns schlicht nicht mehr erlauben und es ist auch nicht notwendig. Die Vorgaben der Bundesregierung und das vom Parlament beschlossene neue Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023 sind gerade neu formuliert und klar in ihren Aussagen (vgl. §2): „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ Nähere Einzelheiten regeln die §§ 28a und 37. Es kann und es muss was passieren, und zwar jetzt. Der Landkreis OHZ soll innovativ vorangehen und alles daransetzen, dass dieser machbare Schritt gegangen wird. Fotovoltaikfreiflächenanlagen und Floating-Anlagen sind keine auf viele Jahre starre und unverrückbare Konstrukte. Sie können, sollte sich eine Fläche als ungeeignet herausstellen schnell abgebaut, transportiert und an anderer Stelle aufgebaut werden. Diese teils vorhandenen Bedenken sollten entkräftet und der Vorteil erkannt werden. Natürlich darf die Planung nur mit Beteiligung der Landwirtschaft vorangetrieben werden, um wertvolles Ackerland für die Lebensmittel-Produktion zu erhalten. Auch dürfen wir die Gewinne der Energiegewinnung nicht großen Konzernen überlassen. Wir, die Grünen, setzen in erster Linie auf Bürger*innen-Energiegenossenschaften. Der grüne Landtagskandidat Mesut Ercik betont: „„Der Klimawandel wartet nicht und wie unsere Kinder leben werden, hängt davon ab, was jetzt draus gemacht wird. Deshalb sollten wir, um zukünftig das Leben unserer Kinder nicht zu gefährden, schnell handeln.“ Wir, der Kreisverband Osterholz von BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN, fordert hiermit den Landkreis und die Politik im Landkreis auf, gemäß der bundesgesetzlichen Vorgaben zu handeln, Genehmigungen für Freiflächenanlagen und Agro-Fotovoltaikanlagen entgegenzunehmen, zu genehmigen und auf diesem Weg dafür zu sorgen, dass der Landkreis schneller rechnerisch energieautark wird.
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