Mit unserem Antrag sollte die Verwaltung beauftragt werden eine Richtlinie zur Förderung von Balkonsolaranlagen zu erstellen. Die Kriterien werden im nächsten Ausschuss geklärt. Dieser Antrag wurde, nachdem der Landrat auch dafür geworben hat, angenommen und das mit Stimmen von CDU, SPD, Linke und GRÜNE. Das ist ebenfalls sehr erfreulich gewesen.
Im Grunde geht es um eine Förderung von Balkonkraftwerken bzw. ein Zuschuss von 200€, der beantragt werden kann. Das vorgesehene Budget der Fördermaßnahme beträgt zunächst 20.000€ und ist erstmal mit Sperrvermerk hinterlegt.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Die Fraktion Grüne/UWG beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur zweiten Sitzung des Finanzausschusses 2023 eine Richtlinie zur Förderung von Balkonsolaranlagen zu erarbeiten. Die Anlagenförde-rung erfolgt mit den Mitteln aus dem sog. Energiecent.
Begründung:
Die Energiewende muss deutlich an Fahrt aufnehmen. Dabei sind Strom produzierende Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Immer mehr Hauseigentümer verwirklichen inzwischen den Wunsch, mit Hilfe einer eigenen PV-Anlage auf dem Dach ihres Gebäudes Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen zu erlangen und Geld zu sparen und tragen so die Energiewende mit. Wohnungsmieter haben hingegen kein eigenes Dach zur Verfügung, um darauf eine PV-Anlage installieren lassen zu können. Aber auch sie können zur Energiewende beitragen: Eine Balkonsolaranlage (Steckersolargerät) ermöglicht es ihnen, jedenfalls einen Teil des individuellen Strombe-darfs durch eigenerzeugten Solarstrom zu decken.
Allerdings sind Förderungsmöglichkeiten für viele Menschen kaufentscheidend, weil die An-schaffungskosten für eine Balkonsolaranlage (zwischen ca. 900 € – 2.000 €) gerade für Haushalte mit eher geringem Einkommen erheblich sind. Ein bundesweites Förderprogramm für solche Anlagen gibt es derzeit nicht. Eine Reihe von Kommunen bietet inzwischen entsprechende Förderprogramme an (vgl. etwa das Förderprogramm Klima-freundlich Wohnen der Stadt Freiburg, https://www.freiburg.de/pb/232441.html) und ver-geben auf der Grundlage einer Förderrichtlinie die hierfür vorgesehenen Mittel. Auch der Landkreis Osterholz kann durch die Bezuschussung der Anschaffung von Balkonsolaranla-gen – z. B. durch Zahlung einer Pauschale i. H. von 200 € – Kaufentscheidungen fördern und so dazu beitragen, dass die Energiewende in unserer Region vorangetrieben wird.
Die Förderung aus dem Energiecent ist vom Wortlaut des Beschlusses des Kreistags vom 29.2.2012 gedeckt („[…] in neue Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien investie-ren.“). Auch wenn die Mittel „eigentlich“ für die Errichtung von PV-Anlagen auf kreiseigenen Liegenschaften genutzt wurden, rechtfertigt die Notwendigkeit, die Bürger stärker in die Energiewende miteinzubeziehen, ein Umleiten der Gelder zur Förderung von Maßnahmen Privater.