Suchräume Windenergie festgelegt

Die Energiewende ist eine große Herausforderung, der sich Politik und Gesellschaft verantwortungsbewusst stellen müssen.

Ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der Energiewende ist die Nutzung von Windenergie. Die dafür erforderlichen Anlagen, die in den nächsten Jahren stark ausgebaut werden müssen, bedürfen der Fläche, weshalb der Bund den Ländern Flächenziele vorgegeben hat. Die Länder haben einen prozentualen Anteil der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Das Land Niedersachsen ist zurzeit dabei, seine Flächenziele auf die Landkreise herunterzubrechen. Im aktuellen Gesetzentwurf ist für den Landkreis Osterholz ein Teilflächenziel von 1,23 % der Landkreisfläche vorgesehen.

Der Landkreis als Träger der Regionalplanung wird im Rahmen des neu zu planenden Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Windenergiegebiete als „Vorranggebiete Windenergienutzung“ darstellen, um so den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Sollte die Ausweisung bis zum 31.12.2026 gelingen, wozu u. a. ein entsprechender Beschluss des Kreistages erforderlich ist, sind danach Windenergieanlagen nur in den Windenergiegebieten privilegiert zulässig. Fehlt es an einer Ausweisung bis zu dem genannten Datum, sind danach Windenergieanlagen im gesamten Landkreis privilegiert zulässig.

Offizielles Kartenmaterial des Landkreises Osterholz

Der Kreisvorstand von BÜNDNIS90/Die Grünen erkennt die Notwendigkeit und die rechtliche Verpflichtung zur Ausweisung von Windenergiegebieten im Landkreis Osterholz an. „Wir stehen zum Ausbau der Windenergie als wichtigen Schritt zur Reduzierung von Treibhausgasen auf dem Weg hin zur Klimaneutralität,“ erklärt der gesamte Kreisvorstand übereinstimmend. Sie betonen allerdings auch, dass die Suchräume, die die Landkreisverwaltung durch ein automatisiertes Verfahren identifiziert hat, darunter die auf Lilienthaler Gemeindegebiet liegenden Suchräume Oberende, St. Jürgensland West und St. Jürgensland Ost, noch nicht eingehend daraufhin geprüft worden sind, ob gegebenenfalls Hochwasser- und Artenschutz gegenüber der Windenergienutzung vorrangig sind. Der Landkreis müsse jetzt seine Hausaufgaben machen. Erika Simon, Kreistagsmitglied von Bündnis90/Die Grünen, sagt zudem: „Der Suchraum St. Jürgensland West ist ein ökologisch sehr wertvoller Bereich. Er sollte u. E. von vornherein aus dem Katalog der möglichen Vorranggebiete Windenergienutzung ausgeklammert sein. Ein entsprechender Antrag, gestellt durch die Fraktionsvorsitzende der grünen Fraktion im Kreistag, Dörte Gedat, in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses am 20.9.2023, fand aber leider keine Mehrheit. Umso wichtiger ist es, den folgenden planerischen und politischen Prozess kritisch zu begleiten und dafür einzustehen, dass bei der Festsetzung von Vorranggebieten in der Abwägung Hochwasser- und Artenschutz gebührend berücksichtigt werden.“

Wir danken Erika Simon (MdKt) für die Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

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